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Wer ab dem 1. Oktober 2005
ein Fahrzeug an- oder umgemeldet hat, wird festgestellt
haben, dass die Reifengröße im neuen Fahrzeugschein nun
unter den Ziffern 15.1 bis 15.3 in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu finden ist.
Außerdem wird dort nur noch eine Reifengröße genannt.
Trotz des neuen Fahrzeugscheins bleiben bereits
ausgestellte Fahrzeugpapiere vor dem 1. Oktober 2005
natürlich auch weiterhin gültig. |
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Im alten Fahrzeugschein
finden sie die Reifenangaben zu zulässigen Reifengröße
unter den Ziffern 20, 21, 22 und 23.
Zusätzlich können
unter Punkt 23 (Bemerkungen) noch weitere Reifengrößen,
sowie spezielle Empfehlungen vermerkt sein. |